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Urne zu Hause aufbewahren

Die Urne zu Hause aufbewahren – das ist jetzt in Rheinland-Pfalz möglich
Was Sie wissen sollten – verständlich erklärt
In Rheinland-Pfalz hat sich seit 2025 etwas Grundlegendes geändert: Zum ersten Mal ist es erlaubt, die Urne eines verstorbenen Angehörigen mit nach Hause zu nehmen und dort dauerhaft aufzubewahren. Viele Menschen wünschen sich genau diese Form des persönlichen Gedenkens – und fragen sich, wie das rechtlich funktioniert und welche Schritte notwendig sind.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen – klar, seriös und leicht verständlich.
Was wurde geändert?
Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ermöglicht es, dass die Asche nicht mehr zwingend auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Stattdessen darf die Urne unter bestimmten Voraussetzungen im eigenen Zuhause oder – je nach Wunsch – auch im eigenen Garten aufbewahrt werden.
Eine dekorative Urne steht auf einem Holzregal in einem wohnlichen Raum, daneben ein geöffnetes Buch und kleine Dekoelemente. Das Bild symbolisiert die Möglichkeit, eine Urne im eigenen Zuhause aufzubewahren.
Wer darf eine Urne zu Hause aufbewahren?
Die neue Regelung gilt für Menschen, die:
  1. Ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatten,
  2. zu Lebzeiten schriftlich festgelegt haben, dass ihre Urne privat aufbewahrt werden soll,
  3. und eine Person benannt haben, die die Urne später entgegennehmen darf.
Diese Erklärung kann kurz und formlos sein – wichtig ist lediglich, dass der Wille eindeutig dokumentiert wurde.
Wie läuft das später ab?
Wenn ein Sterbefall eintritt, übernehmen wir als Bestattungsinstitut Niklaus-Burkl alle notwendigen Schritte und kümmern uns um die vollständige Organisation. Wir erklären verständlich, welche Voraussetzungen für die private Aufbewahrung einer Urne in Rheinland-Pfalz erfüllt sein müssen und begleiten Sie durch den gesamten Ablauf – von der Einäscherung bis zur persönlichen Übergabe der Urne. Dabei sorgen wir für einen würdevollen, klar strukturierten und sicheren Ablauf in jeder Phase.
Der Ablauf:
1. Beratung & Organisation durch Bestatter Niklaus-Burkl
Er klärt mit Ihnen alle Vorgaben, kümmert sich um die Einäscherung und sorgt dafür, dass sämtliche Formalitäten gesetzeskonform erledigt werden.
2. Einäscherung & Ausstellung der Dokumente
Nach der Kremation werden die offiziellen Unterlagen erstellt, die später für die private Urnenaufbewahrung benötigt werden.
3. Persönliche Übergabe der Urne
Sobald die Urne bereitsteht, wird sie direkt an die berechtigte Person übergeben – würdevoll, diskret und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Dieser Moment ist für viele Angehörige besonders wichtig, da er die Möglichkeit schafft, ganz bewusst Abschied zu nehmen.
4. Aufbewahrung im eigenen Zuhause
Sie dürfen die Urne anschließend an einem Ort Ihrer Wahl im privaten Wohnbereich aufstellen – zum Beispiel:
  • in einer Gedenkecke
  • auf einem Sideboard
  • an einem besonders bedeutungsvollen Platz
  • oder (wenn gewünscht) im eigenen Garten
  • Es gibt keine vorgeschriebene Aufbewahrungsart – wichtig ist allein ein würdevoller Umgang.



    Was muss ich zu Lebzeiten tun?
    Wenn Sie selbst möchten, dass Ihre Urne später zu Hause aufbewahrt wird, genügt eine klare schriftliche Erklärung.
    Diese sollte folgende Punkte enthalten:
    • „Ich wünsche, dass meine Urne im privaten Wohnbereich aufbewahrt wird.“
    • Name und Kontaktdaten der Person, die die Urne entgegennehmen darf.
    • Datum und Unterschrift.
    Gerne unterstützten wir Sie dabei, die Formulierung rechtssicher festzulegen.

    Warum entscheiden sich immer mehr Menschen dafür?
    Die private Aufbewahrung einer Urne bedeutet für viele:
    • Mehr Nähe zum Verstorbenen
    • Mehr Freiheit bei der Gestaltung des Gedenkens
    • Weniger Anonymität als auf manchen Friedhöfen
    • Eine persönliche, familiäre Atmosphäre
    Gerade Menschen, die sich einen natürlichen, herzlichen und individuellen Abschied wünschen, empfinden die neue Regelung als große Erleichterung.
    Abschließende Worte
    Die Möglichkeit, eine Urne im eigenen Zuhause aufzubewahren, gibt vielen Angehörigen ein besonderes Gefühl der Nähe und Verbundenheit. Wichtig ist dabei vor allem, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und der Wunsch des Verstorbenen klar dokumentiert ist. Wir begleiten Sie auf diesem Weg Schritt für Schritt, beantworten offene Fragen und sorgen dafür, dass alles zuverlässig und würdevoll umgesetzt wird.
    Hinweis zum Formular für die private Urnenaufbewahrung
    Um den Wunsch nach einer privaten Aufbewahrung der Urne klar und rechtssicher festzuhalten, stellen wir Ihnen ein eigenes Formular zur Verfügung. Dieses Dokument hilft dabei, den Willen der verstorbenen Person eindeutig schriftlich zu erklären und alle notwendigen Angaben übersichtlich zu erfassen.
    Das Formular kann bereits zu Lebzeiten ausgefüllt werden oder – falls eine entsprechende Erklärung vorliegt – von den bevollmächtigten Angehörigen ergänzt werden. Es enthält alle wichtigen Punkte, die das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz vorsieht, darunter persönliche Angaben, die gewünschte Form der Aufbewahrung sowie die Benennung der Person, die die Urne später entgegennehmen darf.
    Wir empfehlen, das ausgefüllte Dokument an einem gut auffindbaren Ort aufzubewahren und zusätzlich einer Vertrauensperson oder uns als Bestattungsinstitut zukommen zu lassen. So ist sichergestellt, dass der persönliche Wunsch im Sterbefall ohne Verzögerung berücksichtigt werden kann.
    Formular zum Herunterladen
    Hier können Sie das offizielle Formular für die private Aufbewahrung einer Urne herunterladen. Das Dokument enthält alle wichtigen Angaben, die für den späteren Ablauf benötigt werden – von den persönlichen Daten bis zur gewünschten Form der Aufbewahrung. Sie können es direkt am Computer ausfüllen oder handschriftlich ergänzen und anschließend sicher verwahren oder uns als Bestattungsinstitut zur Hinterlegung übergeben.

    Urne zu Hause – Fragen und Antworten zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

    Seit der Reform des Bestattungsgesetzes 2025 ist es in Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder die Asche auf privatem Grund beizusetzen. Die folgenden Fragen und Antworten geben einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Rahmenbedingungen.

    Darf ich die Urne eines Verstorbenen in Rheinland-Pfalz mit nach Hause nehmen?
    Ja. Nach dem neuen Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz ist es grundsätzlich möglich, die Asche eines Verstorbenen in einer Urne zu Hause aufzubewahren. Dies ist jedoch an klare Voraussetzungen und eine würdige Aufbewahrung gebunden.
    Ab wann gilt die neue Regelung zur Urne zu Hause?
    Die Möglichkeit, eine Urne zu Hause aufzubewahren, gilt seit Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz im Jahr 2025. Für Todesfälle vor diesem Zeitpunkt galten die bisherigen, strengeren Regelungen mit Friedhofspflicht.
    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Urne nach Hause darf?
    Voraussetzung ist insbesondere, dass der Verstorbene zu Lebzeiten in einer entsprechenden Verfügung festgelegt hat, dass seine Asche zu Hause aufbewahrt oder außerhalb eines Friedhofs beigesetzt werden soll. Zudem muss der letzte Hauptwohnsitz der verstorbenen Person in Rheinland-Pfalz gelegen haben. Die Urne wird nur an eine klar benannte, verantwortliche Person herausgegeben.
    Wer darf die Urne in Empfang nehmen und aufbewahren?
    Die Urne darf ausschließlich an die Person ausgehändigt werden, die in der Verfügung des Verstorbenen als verantwortliche Totenfürsorgeperson benannt ist. Diese Person trägt die Verantwortung für eine würdige, sichere und respektvolle Aufbewahrung der Urne.
    Wie muss eine Verfügung für die Urnenaufbewahrung zu Hause aussehen?
    Die Verfügung sollte schriftlich vorliegen und mindestens folgende Angaben enthalten: vollständige Daten des Verstorbenen, Benennung der Person, die die Urne erhalten soll, sowie eine klare Formulierung des Wunsches, dass die Urne zu Hause aufbewahrt oder die Asche auf privatem Grund beigesetzt werden soll. Die Verfügung muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine rechtliche Beratung oder die Nutzung von Musterformularen kann sinnvoll sein.
    Wie lange darf ich die Urne zu Hause behalten?
    Das Gesetz sieht keine starre Frist vor. Entscheidend ist, dass die Urne dauerhaft würdevoll und sicher aufbewahrt wird. Ändert sich die Situation – etwa durch Umzug, Pflegebedürftigkeit oder den Tod der verantwortlichen Person – sollte rechtzeitig eine Beisetzung auf einem Friedhof oder eine andere geregelte Form des Umgangs mit der Urne veranlasst werden.
    Was passiert, wenn ich die Urne später nicht mehr zu Hause behalten kann oder möchte?
    Wenn die verantwortliche Person die Urne nicht mehr angemessen aufbewahren kann oder möchte, ist eine Beisetzung auf einem Friedhof oder in einer anderen zulässigen Form zu organisieren. Sind keine Verantwortlichen mehr vorhanden, kann die zuständige Behörde eine ordnungsbehördliche Bestattung veranlassen.
    Darf ich die Urne an andere Angehörige weitergeben oder verschenken?
    Die Urne ist grundsätzlich an die benannte verantwortliche Person gebunden und kein frei übertragbarer Gegenstand. Eine Weitergabe an andere Personen sollte nur erfolgen, wenn dies der schriftlich dokumentierte Wille der verstorbenen Person ist und die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Im Zweifel sollte das Bestattungsinstitut oder die zuständige Behörde hinzugezogen werden.
    Darf die Asche im eigenen Garten verstreut werden?
    Das neue Bestattungsgesetz ermöglicht unter bestimmten Bedingungen eine Beisetzung oder das Verstreuen der Asche auf privatem Grund, zum Beispiel im eigenen Garten. In der Regel ist hierfür eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen erforderlich, und das Verstreuen darf nur durch berechtigte Personen – etwa ein Bestattungsinstitut – durchgeführt werden. Die genauen Vorgaben sind zu beachten.
    Gilt die Möglichkeit Urne zu Hause auch für Verstorbene aus anderen Bundesländern?
    Die neuen Regelungen gelten in erster Linie für Verstorbene, deren letzter Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz lag. Für Verstorbene aus anderen Bundesländern gelten die Bestattungsgesetze des jeweiligen Bundeslandes. Eine Überführung nach Rheinland-Pfalz allein zum Zweck der Urnenaufbewahrung zu Hause ist nicht uneingeschränkt vorgesehen und sollte im Einzelfall geprüft werden.
    Welche Pflichten habe ich als Person, die die Urne zu Hause aufbewahrt?
    Sie sind verpflichtet, die Urne jederzeit würdevoll, respektvoll und sicher aufzubewahren und sie nicht zu beschädigen oder unachtsam zu behandeln. Eine Entsorgung über den Hausmüll oder ähnliche Wege ist strikt unzulässig. Im Fall von Veränderungen Ihrer Lebenssituation sollten Sie frühzeitig mit einem Bestattungsinstitut oder der zuständigen Behörde klären, wie mit der Urne weiter verfahren wird.
    Welche Rolle spielt das Bestattungsinstitut bei der Urnenaufbewahrung zu Hause?
    Das Bestattungsinstitut berät Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen, unterstützt bei der Formulierung von Verfügungen, organisiert die Einäscherung, kümmert sich um die erforderlichen Unterlagen und übergibt die Urne an die berechtigte Person. Zudem kann es bei späteren Fragen, etwa zur Beisetzung der Urne, erneut beratend zur Seite stehen.
    Bekomme ich staatliche Unterstützung, wenn ich mir eine besondere Form der Aschebeisetzung nicht leisten kann?
    Öffentliche Unterstützung (z. B. Sozialbestattung) bezieht sich in der Regel auf eine einfache, aber würdige Bestattung auf einem Friedhof. Besondere oder zusätzliche Formen der Aschebehandlung – wie Erinnerungsstücke, Schmuck oder individuelle Gartenbeisetzungen – müssen in der Regel privat finanziert werden.
    Gilt die neue Regelung auch für Särge oder nur für Urnen?
    Die gelockerte Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Totenasche in der Urne und darauf basierende Bestattungsformen. Die dauerhafte Aufbewahrung eines Sarges zu Hause oder eine Erdbestattung auf privatem Grund ist weiterhin nur in besonderen Ausnahmefällen und mit behördlicher Genehmigung möglich.
    Was sollte ich tun, wenn ich mir wünsche, dass meine eigene Urne später zu Hause aufbewahrt wird?
    Wenn Sie sich wünschen, dass Ihre Urne zu Hause aufbewahrt oder Ihre Asche auf privatem Grund beigesetzt wird, sollten Sie dies frühzeitig schriftlich festhalten – idealerweise im Rahmen einer Bestattungsvorsorge. Benennen Sie eine verantwortliche Person, sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und lassen Sie sich von einem Bestattungsinstitut zu den Möglichkeiten und Grenzen der aktuellen Gesetzeslage beraten.
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