Direkt zum Seiteninhalt
Menü überspringen
Menü überspringen

Häufige Fragen rund um Bestattungen und Bestattungsinstitut

Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen zu Bestattungen in Deutschland, zu den Aufgaben eines Bestattungsinstituts sowie zu Überführungen innerhalb Deutschlands und ins Ausland für Sie zusammengestellt.

Welche Bestattungsarten sind in Deutschland möglich?
In Deutschland sind insbesondere Erd-, Feuer- und Seebestattungen zulässig. Je nach Bundesland kommen Naturbestattungen, zum Beispiel im Wald oder in besonderen Ruhewäldern, hinzu. Private Bestattungen außerhalb eines Friedhofes sind gesetzlich nur in engen Ausnahmefällen erlaubt.
Wer entscheidet über die Art der Bestattung?
Vorrangig gilt der zu Lebzeiten geäußerte Wille des Verstorbenen, etwa durch eine Bestattungsvorsorge. Liegt keine Verfügung vor, entscheidet die sogenannte totensorgeberechtigte Person, in der Regel Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister.
Welche Unterlagen werden im Todesfall benötigt?
Häufig erforderlich sind: Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil, ggf. Sterbeurkunden des Ehepartners, Krankenversicherungskarte, Rentenunterlagen und vorhandene Vorsorgeverträge. Das Bestattungsinstitut unterstützt Sie bei der Zusammenstellung und Beschaffung fehlender Dokumente.
Gibt es eine Bestattungspflicht in Deutschland?
Ja. Jeder Verstorbene muss bestattet werden. Die konkrete Bestattungsart kann innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten gewählt werden. Auch bei geringen finanziellen Mitteln ist eine würdevolle Bestattung sichergestellt, etwa über eine Sozialbestattung.
In welchem Zeitraum muss eine Bestattung stattfinden?
Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland. In der Regel darf eine Beisetzung frühestens nach 48 Stunden erfolgen, meistens innerhalb von 7 bis 10 Tagen. Der genaue Termin hängt von der Bestattungsform, von behördlichen Abläufen und von den Wünschen der Angehörigen ab.
Kann der Verstorbene zu Hause aufgebahrt werden?
In einigen Bundesländern ist eine zeitlich begrenzte Aufbahrung im häuslichen Umfeld möglich. Diese Zeit nutzen viele Familien, um im vertrauten Rahmen Abschied zu nehmen. Wir informieren Sie gerne über die jeweils gültigen Regelungen und unterstützen bei der praktischen Umsetzung.
Welche Formen der Abschiednahme gibt es?
Abschiednahmen können in Abschiedsräumen des Bestattungsinstituts, in Friedhofskapellen, Kirchen oder – sofern erlaubt – im häuslichen Umfeld stattfinden. Möglich sind Abschiednahmen am offenen oder geschlossenen Sarg, stille Andachten, Trauerfeiern mit Rede und Musik oder eine spätere Gedenkfeier an der Urne.
Welche Leistungen übernimmt ein Bestattungsinstitut konkret?
Das Bestattungsinstitut organisiert Abholung und Versorgung des Verstorbenen, berät zu Bestattungsarten, koordiniert Termine mit Friedhof, Kirche oder Krematorium, gestaltet Trauerfeiern, kümmert sich um Trauerdruck, Anzeigen, Blumenschmuck und Musik und übernimmt auf Wunsch die komplette Abwicklung der Formalitäten bei Ämtern, Versicherungen und Rentenstellen.
Wer trägt die Kosten für die Bestattung?
Grundsätzlich sind die unterhaltsverpflichteten Angehörigen für die Bestattungskosten zuständig. Wurde eine Bestattungsvorsorge mit finanzieller Absicherung abgeschlossen, können diese Mittel eingesetzt werden. Reichen die finanziellen Möglichkeiten nicht aus, kann unter Umständen das Sozialamt eine einfache, aber würdevolle Bestattung übernehmen.
Wie hoch sind die Kosten einer Bestattung ungefähr?
Die Kosten variieren je nach Bestattungsart, Region und individuellen Wünschen erheblich. Zu berücksichtigen sind Leistungen des Bestatters, Friedhofs- und Krematoriumsgebühren, Grabnutzung, Trauerfeier, Blumenschmuck und Trauerdruck. Ihr Bestattungsinstitut erstellt Ihnen eine transparente Kostenaufstellung.
Was versteht man unter einer Überführung innerhalb Deutschlands?
Bei einer Überführung innerhalb Deutschlands wird der Verstorbene mit einem bestattungsgerechten Fahrzeug vom Sterbeort zu einem anderen Ort – etwa in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland – gebracht. Das Bestattungsinstitut kümmert sich um die erforderlichen Formalitäten und die sichere, würdevolle Durchführung.
Wie läuft eine internationale Überführung ins Ausland ab?
Für Überführungen ins Ausland sind zusätzliche Unterlagen nötig, zum Beispiel internationale Sterbeurkunden, ein Leichenpass und ggf. Übersetzungen. Das Bestattungsinstitut stimmt alle Schritte mit Behörden, Konsulaten und – falls notwendig – Fluggesellschaften ab und sorgt für eine den Vorschriften entsprechende Einbettung des Verstorbenen.
Kann der Verstorbene per Flugzeug transportiert werden?
Ja. Der Transport erfolgt als sogenannter „Human Remains Transport“ (HUM) nach internationalen Vorgaben. Hierfür sind spezielle, luftfrachtgeeignete Särge und Unterlagen erforderlich. Die Organisation übernimmt das Bestattungsinstitut in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Fluggesellschaft.
Ist der Versand einer Urne innerhalb Deutschlands möglich?
Der Versand einer Urne innerhalb Deutschlands ist in der Regel nur über dafür zugelassene Kurierdienste oder persönlich durch das Bestattungsinstitut zulässig. Die Urne darf nicht als normales Postpaket verschickt werden. Wir informieren Sie gerne über die zulässigen Möglichkeiten.
Darf eine Urne ins Ausland versendet werden?
Ob eine Urne ins Ausland versendet oder persönlich überführt werden darf, hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Manche Staaten verlangen besondere Unterlagen oder erlauben nur die persönliche Mitnahme. Das Bestattungsinstitut klärt die Vorgaben mit Konsulaten und Behörden und organisiert den sicheren Transport.
Kann eine Trauerfeier auch ohne kirchlichen Rahmen stattfinden?
Ja. Viele Familien entscheiden sich für eine freie oder weltliche Trauerfeier, gestaltet durch einen freien Redner oder durch Angehörige selbst. Musik, Texte und Rituale können dabei frei gewählt und ganz individuell auf den Verstorbenen abgestimmt werden.
Dürfen persönliche Gegenstände mit in den Sarg oder zur Urne gelegt werden?
In den meisten Fällen ist dies möglich, zum Beispiel Fotos, Briefe, Rosenkranz oder kleine Erinnerungsstücke. Bei Feuerbestattungen müssen bestimmte Materialien aus technischen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen werden. Ihr Bestattungsinstitut berät Sie, was im Einzelfall zulässig ist.
Was ist eine anonyme oder halbanonyme Bestattung?
Bei einer anonymen Bestattung erfolgt die Beisetzung ohne namentliche Kennzeichnung der Grabstelle, oft ohne Anwesenheit der Angehörigen. Halbanonyme Bestattungen sehen zwar ein anonymes Feld vor, erlauben aber die Teilnahme der Angehörigen an der Beisetzung. Die konkreten Möglichkeiten richten sich nach der jeweiligen Friedhofsordnung.
Was passiert mit dem Grab nach Ablauf der Ruhefrist?
Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Ruhefrist kann ein Wahlgrab in vielen Fällen verlängert werden. Wird dies nicht gewünscht oder ist es bei Reihengräbern nicht möglich, wird das Grab von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und neu vergeben. Vorher können Angehörige persönlichen Grabschmuck entfernen.
Wie funktioniert eine Bestattungsvorsorge und welche Vorteile hat sie?
Bei der Bestattungsvorsorge werden Wünsche zur Bestattungsart, zur Trauerfeier und zur Grabgestaltung zu Lebzeiten festgehalten und häufig auch finanziell abgesichert, etwa über ein Treuhandkonto oder eine Vorsorgeversicherung. Dies entlastet Angehörige im Trauerfall, da wichtige Entscheidungen bereits getroffen sind und die Finanzierung geklärt ist.
Zurück zum Seiteninhalt