Bestattungsarten
In Mainz-Kostheim / Wiesbaden

Wenn Sie einen Angehörigen zu Grabe tragen, stehen Sie zunächst einmal vor der Frage, ob Sie eine Bestattung im Sarg oder eine Kremation mit anschließender Urnenbeisetzung wünschen. Wir informieren Sie über Bestattungsarten und Beisetzungs­möglichkeiten in Mainz-Kostheim sowie in ganz Wiesbaden und Umgebung – sowie über besondere Bestattungsformen im benachbarten Ausland.

Mohnblume

Bestattungsarten im Überblick

Erdbestattung

Die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg war bis vor kurzem noch die am häufigsten verbreitete Bestattungsart in unserer Region. Man kann grundsätzlich zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab unterscheiden. Beim Wahlgrab kann die Lage je nach Friedhofsordnung ausgesucht werden. Der Erwerb des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich es wird der Reihe nach bestattet.

Das Reihengrab kann nicht verlängert und je nach Friedhofsverwaltung nur am Wohnort des Verstorbenen beantragt werden. In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine vorhandene Wahlgrabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofs. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (zwischen 20 und 30 Jahren).

Feuerbestattung

Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Bevor die Einäscherung stattfinden kann, ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass ein Amtsarzt eine zweite Leichenschau durchführt. Erst nach der Freigabe durch den Amtsarzt kann die Einäscherung stattfinden. Die Feuerbestattung findet im naheliegenden Krematorium Wiesbaden statt. Auf Wunsch kann aber auch jedes andere Krematorium ausgewählt werden. Die christlichen Kirchen begleiten mittlerweile auch die Feuerbestattung.

Seebestattung

Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung. Nach der Einäscherung wird die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone in einem genau festgelegten Seefeld der Ost- oder Nordsee oder dem Mittelmeer übergeben. Dies kann mit oder ohne die Begleitung der Angehörigen stattfinden. Die Angehörigen erhalten nach der Beisetzung die Koordinaten der Urnenabsenkung. Die Beschaffung der notwendigen behördlichen Genehmigungen kann durch uns erfolgen.

Baumbestattung

Dies ist eine Alternative zur konventionellen Grabstätte, bei der die Beisetzung in einem ausgewiesenen Waldstück stattfindet. Die Asche der Verstorbenen wird im Wald direkt zu den Wurzeln eines Baumes gegeben. Der Baum ist Grab und Grabmal zugleich, er nimmt die Asche mit seinen Wurzeln auf, als Sinnbild des Lebens über den Tod hinaus. Die Grabpflege übernimmt die Natur. Dies ist in einem Friedwald, einem Ruheforst, im Bestattungswald Terra Levis in Wiesbaden oder auf dem Waldfriedhof in Mainz-Mombach möglich. Teilweise bieten auch kommunale Friedhöfe diese Bestattungsart an.

Erinnerungsdiamant

Erinnerungsdiamanten entstehen ausschließlich aus humaner Kremations­asche. Sie ermöglichen Angehörigen die Erinnerung an einen geliebten Menschen über Generationen aufrecht zu erhalten, auch wenn sich der heutige Lebensmittelpunkt alters-, gesundheits- oder berufs­bedingt verändern sollte. Jeder Mensch ist nicht zuletzt aufgrund von unterschiedlichen Lebensgewohnheiten und Umwelteinflüssen einzigartig. Diese beeinflussen messbar die chemische Zusammensetzung der Asche.

Da die Diamanten ausschließlich aus der übergebenen Kremationsasche entstehen, erstrahlen sie einmal in weißer, das andere Mal in bläulicher Farbe – es gibt keine zwei gleichen Steine. So wie auch der Mensch in seinem Leben einzigartig war. Die Herstellung des Erinnerungsdiamanten erfolgt in der Schweiz. Für nähere Informationen können Sie gerne Informationsmaterial bei uns erhalten, bzw. die verschiedenen Größen und Schliffe der Diamanten, anhand von Mustern anschauen.

Luftbestattung

Bei dieser Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen in einem Heißluftballon zum Bestattungsort gebracht. Ist die angemessene Fahrthöhe erreicht und befindet sich der Ballon über dem geeigneten Gebiet im Elsass (Frankreich), wird die Asche des Verstorbenen verstreut. Die genauen Koordinaten des Bestattungsortes werden mit einem Navigationsgerät ermittelt und in eine Urkunde übertragen, die den Angehörigen ausgehändigt wird. Bei der Ballonfahrt können bis zu 3 Angehörige der Beisetzung beiwohnen. Informationsmaterial bzw. nähere Erläuterungen erhalten Sie bei uns. Sprechen Sie uns einfach an.

Gebirgsbach­bestattung, Felsbestattung oder Almwiesen­bestattung

Bei der Gebirgsbachbestattung wird die Asche in einen wilden Bergbach eingestreut. Die Felsbestattung erfolgt auch in den Schweizer Bergen, wobei die Asche unter der Grasnarbe an einem Gemeinschaftsfelsen oder an dem von Ihnen ausgesuchten persönlichen Familienfelsen beigesetzt wird. Bei der Almwiesenbestattung wird die Asche des Verstorbenen in den Schweizer Bergen auf einer Almwiese unter der Grasnarbe eingeschüttet. Eine Beisetzung in einer Urne ist laut Schweizer Gesetz nicht möglich.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungsarten

Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungsformen.

Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus.
Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. Wir von Niklaus-Burkl Bestattungen beraten Sie gerne näher.

Die Ruhezeit ist die Mindestnutzungsdauer einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhezeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können. In den Bestattungsgesetzen der Länder sind darüber hinaus unterschiedliche Mindestruhezeiten festgesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnengräber kürzer sein kann als bei einer Erdbestattung. Bei uns in Wiesbaden und Mainz beträgt die Ruhezeit 20 Jahre, in Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim beträgt die Ruhezeit 25 Jahre.

Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vorrichtung in den etwa 850°C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körperlichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa drei Stunden. Ein kleiner Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend eindeutig zuordnen. Knochenreste werden nach der Einäscherung zerkleinert, zuvor werden Zahngold und künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krematoriums füllt die Asche in eine Aschekapsel und übergibt sie dem verantwortlichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.

Ob und in welcher Form Sie bei der Einäscherung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krematorium ab. Es gibt Krematorien mit einer Trauerhalle oder einem Andachtsraum, von wo aus die Angehörigen der Übergabe des Sarges an das Feuer beiwohnen können. Im Krematorium Wiesbaden ist dies zum Beispiel nach vorheriger Absprache möglich.

Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.

In Deutschland darf die Asche des Verstorbenen grundsätzlich nicht an die Angehörigen übergeben werden. Sie ist auf einem Friedhof beziehungsweise in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebieten beizusetzen und darf auch nur von Bestattern beziehungsweise Seebestattungsreedereien dorthin überführt werden. Im Land Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Vor der Einäscherung wird außerdem ein Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuerfesten, gekennzeichneten Steins kann die Asche eindeutig zugeordnet werden.

Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Die Rahmenbedingungen sind unterschiedlich. Einige Bereiche sind gegebenenfalls nur in Begleitung eines Bestatters oder eines Mitarbeiters des Krematoriums zugänglich, andere gar nicht. Einige Krematorien veranstalten regelmäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interessierte Besucher an Führungen und Informationsveranstaltungen teilnehmen können. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten im Krematorium in Wiesbaden.

Vor der Seebestattung steht zunächst die Einäscherung des Verstorbenen. Sowohl für die Feuerbestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willensbekundung zu Lebzeiten vorliegen. Ist diese nicht vorhanden, müssten die Angehörigen glaubhaft begründen können, dass die Seebestattung im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine wasserlösliche Seeurne gefüllt und in einem der hierfür vorgesehenen Areale der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See übergeben. Die Angehörigen können der Seebestattung beiwohnen. Unabhängig davon kann bereits vor der Seebestattung eine Trauerfeier stattfinden. Die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle werden in eine Seekarte eingetragen, die den Angehörigen übergeben wird.

Als Naturbestattungen werden Beisetzungsformen außerhalb traditioneller Friedhöfe bezeichnet. In Deutschland ist das zumeist die Beisetzung in einem Bestattungswald oder die Seebestattung. In anderen Ländern, allen voran in der Schweiz und in den Niederlanden, gibt es außerdem die Möglichkeit, die Asche in der Natur zu verstreuen, etwa auf speziellen Almwiesen oder in Flüssen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beisetzungsform interessieren.