Aktuelle Bestattungsthemen
Aus Mainz-Kostheim, Wiesbaden & ganz Deutschland

In diesem Jahr findet wieder in der IGS Mainspitze, Sophie-und-Hans-Scholl-Straße in Ginsheim eine Gewerbeschau der Mainspitz-Betriebe statt. In der Zeit von 13 bis 19 Uhr am Samstag, den 05.05. und von 10 bis 18 Uhr am Sonntag, den 06.05.2018 können Sie sich bei zahlreichen Firmen informieren.

Auch wir sind mit einem Stand vertreten. Wir informieren Sie gerne über die Themen der Bestattungsvorsorge, Treuhandkonten sowie der einzelnen Bestattungsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf ihren Besuch.

Gewerbeschau beim Gewerbeverein

Fragen und Antworten

Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Tod, Trauer & Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weitere hilfreiche Antworten finden Sie auf unseren ausführlichen Themenseiten zu Bestattungsarten, Bestattungskosten und Bestattungsvorsorge. Informationen und Hilfe­stellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Telefon: 0 61 34 - 32 67

In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Hessen, muss der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden.

Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheits­gefährdende Wirkung.

Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungs­fahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungs­fahrzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Mit Techniken der Thanatopraxie, auch „Modern Embalming“ oder „Einbalsamierung“ genannt, ist es möglich, den Körper eines Verstorbenen zu konservieren, wenn er über einen längeren Zeitraum aufgebahrt werden soll oder sich die Beerdigung zum Beispiel aufgrund einer Überführung ins Ausland verzögert. Durch eine thanatopraktische Versorgung kann außerdem das natürliche Erscheinungsbild des Verstorbenen wiederhergestellt werden, etwa wenn der Körper von langer Krankheit oder schweren Verletzungen gezeichnet ist.

Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Verstorbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschiednahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Angehörigen so gegen­über­treten können, wie Sie ihn zu Lebzeiten kannten. Ist eine Feuer­bestattung geplant, müssen die Kleidung und Sarg­beigaben jedoch aus natürlichen Materialien bestehen, wie etwa Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide oder Maisstärke. Kleidungs­stücke wie beispiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoff­entwicklung kommen kann.

Die Möglichkeiten, sich als Hinterbliebene in die Bestattung einzubringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persönlichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natürlich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Angehörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauerfeier selbst entwerfen. Hinter­bliebene können bei der Trauerfeier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestaltung der Bestattung einbringen können und möchten, ist bei Niklaus-Burkl Bestattungen immer auch Thema des Trauer­gesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vorstellungen.

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblings­buch des Verstorbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnenmodelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe legen können.

Zum Trauerdruck gehören Anzeigen, die in der Tagespresse geschaltet werden, Trauerbriefe, Einladungen zum Trauerkaffee und Dank­sagungen, die Sie persönlich verschicken, und Sterbe­bildchen, die bei der Trauerfeier ausgelegt oder verteilt werden. Welche Formen des Trauer­drucks Sie nutzen möchten, entscheiden Sie. Gerne geben wir von Niklaus-Burkl Bestattungen Ihnen Anregungen und übernehmen die Umsetzung. Früher gab es gerade bei der Trauer­anzeige in der Tages­presse zahlreiche Konventionen. Inzwischen wird es jedoch immer beliebter, auch eigene Text- und Bildideen oder Gestaltungs­vorschläge einzubringen. Allein bezüglich des Formats, sind wir an die Vorgaben der örtlichen Zeitungen gebunden. Bei der Gestaltung von Trauerdruck, den Sie persönlich verschicken, haben Sie natürlich vollkommen freie Hand.

In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Ihr Team von Niklaus-Burkl Bestattungen unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.

Ein Online-Gedenkportal bietet Ihnen die Möglichkeit, den Verstorbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemeinsam mit Angehörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Niklaus-Burkl Bestattungen richtet für Ihren verstorbenen Angehörigen kostenfrei eine persönliche Gedenkseite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden und Worte des Gedenkens hinterlassen oder Fotos aus dem gemeinsamen Leben teilen. Außerdem können wir hier auch noch einmal die Traueranzeige veröffentlichen. Ein besonderer Service unseres Hauses: In unserem Gedenkportal können Sie außerdem mit einer Online-Fotobuchsoftware Erinnerungsbücher mit Bildern und Kondolenzen von der persönlichen Gedenkseite Ihres Angehörigen erstellen.

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todes­bescheinigung). Anschließend rufen Sie uns von Niklaus-Burkl Bestattungen unter der Nummer 0 61 34 - 32 67 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflege­einrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und informiert die Angehörigen. Als bestattungs­pflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend benachrichtigen – oder bereits im Vorwege uns von Niklaus-Burkl Bestattungen als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungs­pflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Sie können jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, der den Verstorbenen zu sich überführt, um alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.

Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatz­vornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungs­frist keine bestattungs­pflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungs­pflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wer ein Bestattungsunternehmen eröffnet, muss keine spezielle Qualifikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzusehen: Um Qualitäts­standards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbildungsgang Geprüfter Bestatter (vormals: Fachgeprüfter Bestatter) sowie eine Weiterqualifizierung zum Funeralmaster an. Seit 2007 gibt es auch den Ausbildungsberuf Bestattungs­fachkraft, worauf der Bestatter­meister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Handwerks­kammer abgelegt. Ein weiterer Anhaltspunkt für Sie ist das Markenzeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“. Die Qualifikation ist nur ein Anhaltspunkt, zusätzlich können Sie auf der Homepage schauen, welchen Eindruck das Unternehmen persönlich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen angeboten werden.

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.

Die Leistungen von Niklaus-Burkl Bestattungen im Überblick:

  • Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
  • Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
  • In- und Auslandsüberführungen
  • Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
  • Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
  • Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
  • Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
  • Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
  • Gestaltung und Druck von individuellen Trauerkarten, Traueranzeigen und Danksagungen
  • Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
  • An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
  • Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
  • Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
  • Anträge für Versicherungsleistungen
  • Umfassende Beratung zur Bestattungsvorsorge
  • Abschluss von Treuhandverträgen zur Vorsorgefinanzierung