Aktuelle Bestattungsthemen
Aus Wiesbaden, Mainz & ganz Deutschland

Unser neuer Bestattungswagen

Nach langer Suche sind wir endlich fündig geworden und haben unseren Fuhrpark um einen neuen Bestattungswagen erweitert. Wir können so noch flexibler auf unsere Kundenwünsche reagieren.

 

Bestattungswagen Niklaus-Burkl Bestattung

Tag der offenen Tür

Die Feuerbestattung ist die gängigste Bestattungsform. Die Urne des Verstorbenen wird dann in den verschiedenen Grabformen bestattet. Aber wie geht eine Feuerbestattung vor sich? Um diese Frage zu beantworten, öffnet das Krematorium Wiesbaden zum nun mehr zwölften Mal seine Pforten. Am 15.09.2019 findet wieder ein Tag der offenen Tür im Krematorium Wiesbaden statt. In der Zeit von 11 bis 16 Uhr werden bei Führungen durch das Krematorium alle Fragen rund um die Feuerbestattung beantwortet.

Feuerbestattung-Tag der offenen Tür

Eine Bestattung kostet Geld. Doch wieviel genau? Wie hoch sind die Gesamtkosten und woraus setzen sie sich zusammen? Darüber herrscht zuweilen große Unsicherheit. Viele Faktoren beeinflussen die Bestattungskosten ganz erheblich. Eine…

Damit ihre Bestattung nach ihren Wünschen durchgeführt werden kann, empfiehlt es sich, alles rechtzeitig durch einen Bestattungsvorsorgevertrag zu regeln. Sie haben Dabei die absolute Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall genau so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben. Man kann die Bestattungsvorsorge auf Wunsch durch ein Treuhandkonto oder durch eine Sterbegeldversicherung finanziell absichern. Wir beraten Sie gerne.

Bestattungsvorsorge Bestatter Wiesbaden

Wenn ein Mensch gestorben ist, beginnt für die Angehörigen die Zeit der Trauer, zumindest in den Augen ihres Umfelds. Dabei fängt die Herausforderung des Abschiednehmens doch eigentlich schon in der Phase davor an, wenn der nahe Tod das Leben…

Fragen und Antworten

Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Tod, Trauer & Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weitere hilfreiche Antworten finden Sie auf unseren ausführlichen Themenseiten zu Bestattungsarten, Bestattungskosten und Bestattungsvorsorge. Informationen und Hilfe­stellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Telefon: 0 61 34 - 32 67

In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Hessen, muss der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden.

Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheits­gefährdende Wirkung.

Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungs­fahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungs­fahrzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Mit Techniken der Thanatopraxie, auch „Modern Embalming“ oder „Einbalsamierung“ genannt, ist es möglich, den Körper eines Verstorbenen zu konservieren, wenn er über einen längeren Zeitraum aufgebahrt werden soll oder sich die Beerdigung zum Beispiel aufgrund einer Überführung ins Ausland verzögert. Durch eine thanatopraktische Versorgung kann außerdem das natürliche Erscheinungsbild des Verstorbenen wiederhergestellt werden, etwa wenn der Körper von langer Krankheit oder schweren Verletzungen gezeichnet ist.

Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Verstorbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschiednahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Angehörigen so gegen­über­treten können, wie Sie ihn zu Lebzeiten kannten. Ist eine Feuer­bestattung geplant, müssen die Kleidung und Sarg­beigaben jedoch aus natürlichen Materialien bestehen, wie etwa Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide oder Maisstärke. Kleidungs­stücke wie beispiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoff­entwicklung kommen kann.

Die Möglichkeiten, sich als Hinterbliebene in die Bestattung einzubringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persönlichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natürlich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Angehörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauerfeier selbst entwerfen. Hinter­bliebene können bei der Trauerfeier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestaltung der Bestattung einbringen können und möchten, ist bei Niklaus-Burkl Bestattungen immer auch Thema des Trauer­gesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vorstellungen.

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblings­buch des Verstorbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnenmodelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe legen können.

Zum Trauerdruck gehören Anzeigen, die in der Tagespresse geschaltet werden, Trauerbriefe, Einladungen zum Trauerkaffee und Dank­sagungen, die Sie persönlich verschicken, und Sterbe­bildchen, die bei der Trauerfeier ausgelegt oder verteilt werden. Welche Formen des Trauer­drucks Sie nutzen möchten, entscheiden Sie. Gerne geben wir von Niklaus-Burkl Bestattungen Ihnen Anregungen und übernehmen die Umsetzung. Früher gab es gerade bei der Trauer­anzeige in der Tages­presse zahlreiche Konventionen. Inzwischen wird es jedoch immer beliebter, auch eigene Text- und Bildideen oder Gestaltungs­vorschläge einzubringen. Allein bezüglich des Formats, sind wir an die Vorgaben der örtlichen Zeitungen gebunden. Bei der Gestaltung von Trauerdruck, den Sie persönlich verschicken, haben Sie natürlich vollkommen freie Hand.

In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Ihr Team von Niklaus-Burkl Bestattungen unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.

Ein Online-Gedenkportal bietet Ihnen die Möglichkeit, den Verstorbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemeinsam mit Angehörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Niklaus-Burkl Bestattungen richtet für Ihren verstorbenen Angehörigen kostenfrei eine persönliche Gedenkseite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden und Worte des Gedenkens hinterlassen oder Fotos aus dem gemeinsamen Leben teilen. Außerdem können wir hier auch noch einmal die Traueranzeige veröffentlichen. Ein besonderer Service unseres Hauses: In unserem Gedenkportal können Sie außerdem mit einer Online-Fotobuchsoftware Erinnerungsbücher mit Bildern und Kondolenzen von der persönlichen Gedenkseite Ihres Angehörigen erstellen.