Bestattungs­vorsorge
In Mainz-Kostheim / Wiesbaden

Sich zu Lebzeiten mit der eigenen Bestattung auseinanderzusetzen, klingt für viele Menschen erst einmal ungewöhnlich, doch es gibt einige gute Gründe: Für die meisten ist es eine emotionale Entlastung zu wissen, dass der eigene Abschied geregelt ist; Ihre Angehörigen wiederum müssen in ihrer Trauer weniger Entscheidungen treffen und können einfach sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne abläuft. Wie sehr Sie ins Detail gehen, ob Sie sich nur für eine Bestattungsart oder für einen konkreten Friedhof in Wiesbaden und Umgebung entscheiden entscheiden, ob Sie bereits ein Sarg- oder Urnenmodell aussuchen oder sogar schon Einzelheiten für die Trauerfeier festlegen, all das bleibt Ihnen überlassen. Wir beraten Sie zu allen Optionen und natürlich auch zu den entsprechenden Kosten.

Für eine Bestattungsvorsorge ist es übrigens nie zu früh – wenn sich Ihre Wünsche ändern, können wir Ihren Vorsorgevertrag jederzeit entsprechend anpassen.

Bestattungs­vorsorge
Wann ist das sinnvoll?

Eine Bestattungsvorsorge kann in vielen Situationen sinnvoll sein: Vielleicht möchten Sie nur dokumentieren, dass Sie sich eine Feuerbestattung wünschen. Vielleicht haben Sie sehr unkonventionelle Pläne für Ihre Bestattung und sind sich nicht sicher, dass Ihre Angehörigen Ihre Wünsche wirklich erfüllen werden. Vielleicht möchten Sie Ihre Familie einfach vor den vielen Entscheidungen rund um eine Beerdigung bewahren. Vielleicht haben Sie keine Familie mehr vor Ort oder keinen guten Kontakt und möchten einfach sicher sein, dass trotzdem alles geregelt wird. In all diesen Fällen gehen Sie mit einem Vorsorgevertrag auf Nummer sicher – denn wir verpflichten uns, dereinst alles wunschgemäß auszuführen.

Vorteile einer Bestattungsvorsorge auf einen Blick

  • Eigene Bestattungswüsche werden garantiert erfüllt
  • Ein würdevoller Abschied, auch wenn keine Familie mehr vor Ort ist
  • Der Bestatter Ihres Vertrauens begleitet Sie auf dem letzten Weg
  • Ersparnisse für die eigene Beerdigung lassen sich sicher anlegen

Kostenfreie Beratung zur Bestattungsvorsorge

In unseren Büros in Mainz-Kostheim und Ginsheim-Gustavsburg nehmen wir uns gerne Zeit für eine ausführliche Vorsorgeberatung.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!

Niklaus-Burkl Bestattungen - Bestatter in Mainz-Kostheim, Wiesbaden und Umgebung

Die eigene Beerdigung
Finanziell abgesichert

Wenn Sie Geld für die eigene Beerdigung zurücklegen wollen, um die Familie zu entlasten, dann sollten Sie einige Dinge beachten. Denn wer beispielsweise im Alter wegen einer Pflegebedürftigkeit Sozialleistungen beantragen will, muss zunächst seine eigenen Rücklagen einsetzen. Das Ersparte für die Bestattung kann dann schnell aufgebraucht sein. Eine Lösung kann ein Bestattungs­vorsorge­vertrag in Verbindung mit einem zweckgebundenes Treuhandkonto sein.

Der Betrag, den Sie so als Einmalzahlung oder in Raten für Ihre Bestattung anlegen, darf von Dritten nicht angetastet werden. Das Geld bleibt Ihnen damit zusätzlich zum normalen Schonvermögen erhalten. Ähnlich sieht es bei einer Sterbegeldversicherung aus, die in manchen Fällen eine sinnvolle Alternative zur Finanzierung der Bestattung sein kann.

Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung?

Im Beratungsgespräch schauen wir gemeinsam, was für Sie am besten passt. Erste Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V.

Online-­Formular
Bestattungs­wünsche festhalten

Verschaffen Sie sich mit unserem Online-Vorsorgeformular einen ersten Überblick, welche Bestattungsdetails Sie regeln können. Hier können Sie auch bereits Wünsche festhalten. Auf der letzten Seite des Formulars haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ideen für die eigenen Unterlagen auszudrucken æ oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs direkt an uns zu senden.

Meine Bestattungswünsche

Häufig gestellte Fragen zur Bestattungsvorsorge

In einer Bestattungsvorsorge legen Sie vertraglich die Rahmenbedingungen und die Details für die eigene Trauerfeier und Beisetzung fest. So entscheiden Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge darüber, ob Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung wünschen, an welchem Ort Sie beigesetzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauerfeier gespielt werden soll. Durch Ihre Bestattungsvorsorge wissen Sie, dass später Ihren persönlichen Wünschen entsprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Entscheidungen treffen muss. Eine Bestattungsvorsorge entlastet Ihre Familie aber nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Über eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto kann die Finanzierung der Bestattung vorab gesichert werden.

Selbstverständlich beraten wir Sie von Niklaus-Burkl Bestattungen kostenlos und unverbindlich zum Thema Bestattungsvorsorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinnvoll, diese vorab einzuweihen oder gleich zur Beratung mitzubringen.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene  Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere  Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.

Neben der Bestattungsvorsorge sollten Sie auch darüber nachdenken, Ihren letzten Willen festzulegen und Ihre Patientenrechte zu regeln. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat auf seiner Website ein barrierefreies Portal eingerichtet, auf dem Sie ausführliche Informationen zum Thema Patientenrechte aber auch zu Testament, Erbrecht & Co. finden.